Die Werkarten

Bei Notatus können Sie jede Art von urheberrechtlich geschütztem Werk, aber auch Konzepte, wie Geschäftsideen oder Businesspläne, in digitaler Form als Computerdatei hinterlegen. Dabei sind alle Dateiformate unabhängig von der dazu verwendeten Software zulässig.

Bei der Auswahl bzw Zuordnung der Werkart handelt es sich lediglich um eine grobe Kategorisierung der Gestalt bzw. des Inhaltes; also ob die Datei eher Klang, Bilder, Text, usw. wiedergibt bzw. beinhaltet. Diese Zuordnung hat keinerlei Einfluss auf die Schöpfungshöhe oder die Anerkennung als Urheberwerk. Es können auch Dateien hinterlegt werden, die eine Mischung der Gestaltung haben, wie bspw. Schriftdokument mit Grafiken und Bildern.


Hör-Werke

Hör-Werke: Tongefüge oder die Kombination musikalischer Bausteine. Die Art und Form der Klangdarstellung ist nicht von Bedeutung. Es kann sowohl eine Klangdatei (bspw. MP3) oder die Notation als Datei hinterlegt werden.

Bild-Werk

Bild-Werke: vornehmlich gestalteriche Arbeiten wie Bilder, Fotografien oder Film, auch in Kombination mit Text undoder Ton. Dabei ist es gleichgültig, ob die Werke digital, mit Mitteln der Malerei, Fotografie oder Grafik realisiert bzw. digital aufgenommen wurden.

Soft-Ware

Soft-Ware: alle Arten von Computerprogrammen, Datenbanken oder Programmsourcen. Es können bspw. auch Scripte, Programmablaufpläne oder PHP- oder JAVA-Sourcen hinterlegt werden. Gängige Dateiformate sind EXE, DBF, MDB, SQL, etc.

Text-Werke

Text-Werke: Arbeiten, die mit sprachlichen Mitteln ausgedrückt und niedergeschrieben sind. Hierzu zählen auch sämtliche Konzepte und Ideen die als Geschäftskonzept, Businessplan oder in ähnlicher Form verfasst wurden. Es ist nicht wichtig, in welcher Sprache, mit welchen Zeichen oder auf welchen Medien das Werk aufgeschrieben worden ist.

Technik-Werk

Technik-Werke: technisch wissenschaftliche Arbeiten, Tabellen, Ordnungs- und Strukturierungsmodelle sowie Entwicklungs­vorstufen und Doku­men­tationen zu gewerblichen Schutzrechten. Bitte beachten Sie, dass die letztliche Erlangung dieser nur mittels Einreichung und Zulassung beim Patentamt möglich ist.