Inanspruchnahme von Urheberschutz durch Hinterlegung- Effektives Schutzinstrument vor Ideenklau
Die Möglichkeiten seine Ideen und Konzept oder Werke effektiv, schnell und einfach zu schützen, waren nie besser; die des Mißbrauchs ebenso ...
Die Möglichkeiten seine Ideen und Konzept oder Werke effektiv, schnell und einfach zu schützen, waren nie besser. Das Internet und die Onlinehinterlegung zur sogenannten Inanspruchnahme von Urheberechtsschutz ermöglichen dies.
Allerdings ist das Internet auch Ursache für Missbrauch und Verstöße gegen das Urheberrecht, weil hier oftmals gedankenlos „geistiges Eigentum“ (Konzepte) und geistige Schöpfungen (Musik, Texte, Videos, etc.) quasi im Sekundentakt über soziale Medien oder Homepages offengelegt und verbreitet werden.
Eine Studie des "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" aus vom April 2016 belegt eindeutig: Zitat: "Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber für Innovationen und das Entstehen neuer Geschäftsmodelle. Internetbasierte Wertschöpfungsprozesse verändern zunehmend die Rahmenbedingungen für kreatives Schaffen, sie eröffnen aber auch neue Möglichkeiten der Verbreitung und Nutzung unterschiedlichster Inhalte. Entsprechend wird auch das Urheberrecht vor neue Herausforderungen gestellt.“
„Die Studie beruht auf einer interdisziplinären Analyse der Tätigkeit der Startups, ihrer Geschäftsmodelle und ihres Umgangs mit kreativen Inhalten. Durch diesen Ansatz, der neben der juristischen auch auf der technischen und ökonomischen Expertise des Max-Planck-Instituts aufbaut, gelingt ein umfassender Überblick über die Tätigkeit der teilnehmenden Unternehmen. Das Gutachten versteht sich als Beitrag zur Empirie und verzichtet bewusst auf konkrete Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber."