... vollumfänglicher verbriefter Nachweis der Urheberschaft
Die Urkunde ist quasi das "Schutzinstrument" bei Notatus; als PDF, elektronisch signiert oder anwaltlich erstellt auf Papier. Damit halten Sie den Nachweis zum Schutz ihres geistigen Eigentums in ihren Händen und schützen Ihre Daten, Dateien und Werke vor Missbrauch und Ideenklau. Die notarielle Hinterlegung ist inklusive!
Nur die Urkunde bietet Ihnen seitens Notatus den nachweislichen Schutz und dient der sogenannten zur Inanspruchnahme von Urheberrechtsschutz. Dieser ist gesetzlich geregelt und endet frühestens 70 Jahre nach dem Tod.
Im juristischen Sinne wird die Urkunde als visuell verkörperte Gedankenerklärung definiert, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. Die Urkunde erbringt den Beweis, dass der Aussteller die in ihr enthaltene Erklärung abgegeben hat (ZPO § 416)
Aufgrund der aufwendigen Erstellung mittels Prüfung und Signierung von Dokumenten und Datein durch Zertifikate und Sicherungskopien ist die Urkunde die die einzig verbriefte Form Ihrer Hinterlegung und der damit testierten Priorität bei Notatus. Dabei kann die Urkunde jederzeit als unabhängiges Mittel in späteren Beweisverfahren zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung der Urheberschaft eingebracht werden.
Nur durch die Urkunde in Ihren "Händen" können Sie im Zweifel zukünftig die Priorität (frühester Zeitpunkt der Existenz) Ihres Werkes nachweisen. Die Urkunde verbrieft, bezeugt und dokumentiert auf Basis Ihrer Hinterlegungsangaben und Daten die Priorität und damit den Beginn der Urheberschaft und des Urheberschutzes seitens Notatus, indem wir für Sie Sie als Treuhänder fungieren, Ihre Daten hinterlegen und zum "testierten" Datum entgegennehmen und Ihnen diese Priorität schriftlich dokumentieren. Notatus wirkt damit Dritten gegenüber als unabhängiger und glaubwürdiger "Zeuge".