Sie erhalten diese Urkunde per E-Mail i.d.R. innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 2 Nr. 3 SignaturGesetz (SigG). Ein derartiges elektronisches Dokument hat gem. § 371a Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) den gleichen Beweiswert wie Papier-Urkunden. Europaweit ist die qualifizierte elektronische Signatur gleichwertig mit der handgeschriebenen Unterschrift.
Die Urkunde dient dem sofortigen und vollumfänglichen Schutz als objektives und unabhängiges Beweismittel Ihrer Urheberschaft und weist sämtliche Angaben und Daten zu Ihrer Hinterlegung aus. Die Notarielle Hinterlegung ist inbegriffen. Nach geltendem europäischem Recht beträgt die sog. Regelschutzfrist, also die Schutzdauer des Werkes, bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, wobei Beginn der Gemeinfreiheit der 1. Januar des auf das Todesjahr folgende ist.
Die Beweiskraft resultiert aus der objektiven und unabhängigen Prüfung und Sicherung Ihrer Daten und Angaben. Die unveränderte Identität ihrer Werkdatei wird mittels Hashwertgenerierung und Vergleich geprüft und dann mittels Urkundenausfertigung testiert.
Ihre Werksdatei wird unmittelbar nach Ihrer Hinterlegung gesichert und vom Server entfernt. Dadurch wird gewährleitet, dass Ihre Daten nicht mehr öffentlich erreichbar bzw. einzusehen sind. Die nachfolgenden Backups erfolgen an geographisch unterschiedlichen Orten und werden zusätzlich notariell hinterlegt. Somit können Sie bei Datenverlust bzw. Verlust Ihrer Urkunde - wenn wir als Unternehmen für Sie nicht mehr erreichbar sein sollten - auf Antrag eine notarielle Kopie beim zuständigen Notariat erhalten.
Diese Urkundenvariante ist für ungeduldige und geht Ihnen per E-Mail i.d.R. innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 2 Nr. 3 SignaturGesetz (SigG) zu.
Sie können jederzeit die Integrität der PDF-Urkunde nebst der elektronsichen Signatur des Ausstellers online prüfen, bspw. unter: http://check.signagate.de
Die CD-ROM per Post ist bei dieser Variante "Urkundenzustellung als PDF per Mail" NICHT enthalten; sie erhöht aber auch nicht die Beweiskraft sondern stellt lediglich eine Datensicherung Ihrer hinterlegten Datei dar!
Beantragen Sie die Urkunde in jedem Falle immer bevor Sie Ihr Werk, Ihre Datei oder Ihre Idee veröffentlichen bzw. Dritten gegenüber präsentieren. Somit können Sie, unter Hinweis auf die Urkundennummer und Hinterlegung bei Notatus, gestärkt und geschützt jedwede Präsentation, Weitergabe oder sonstige Verwertung oder Abtretung von Rechten durchführen.
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